Erklärt - In wenigen Schritten zur Autoabmeldung

Sie haben sich für ein anderes Auto entschieden und möchten ihr altes Auto abmelden? Mit den folgenden Schritten geht die Abmeldung Ihres Fahrzeuges rasend schnell, so dass Ihnen mehr Zeit für Ihr neues Auto bleibt. 

Auto abmelden - So geht es richtig!

Wenn Ihr altes Fahrzeug nicht mehr auf den Straßen fahren soll, sie es verkaufen oder verschrotten lassen, dann ist eine Abmeldung bei der KFZ-Stelle notwendig. Wie Sie in wenigen Schritten die Fahrzeugabmeldung erledigen zeigen wir Ihnen hier!

Was ist eigentlich die KFZ-Abmeldung?

Anders ausgedrückt ist die Abmeldung Ihres Fahrzeuges eine Art Stilllegung. Wenn Sie Ihr Auto aus jeglichen Gründen nicht mehr im Straßenverkehr nutzen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle melden. Ob das Auto nur vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird, müssen Sie hierbei nicht direkt vor Ort entscheiden. Falls Sie sich nach der Abmeldung entscheiden Ihr Fahrzeug wieder anzumelden, kann dies innerhalb der nächsten 7 Jahre nach Abmeldung erfolgen. Nach diesen sieben Jahren benötigen Sie für eine erneute Zulassung ein Vollgutachten vom TÜV. 
Wichtig ist: Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen, wie z.B. Straßen, Parkplätze etc.. Die Abstellung des Autos kann jedoch auf dem Privatgrund, wie in der eigenen oder angemieteten Garage erfolgen. 
Neben der regulären KFZ-Abmeldung ist auch eine Zwangsstilllegung möglich, was bedeutet, dass Ihr Fahrzeug von den Behörden stillgelegt wird. Gründe hierfür können zum Einen die Nichtzahlung von KFZ Steuern sein sowie dass das Fahrzeug nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet wurde. Bevor diese Schritte eingeleitet werden, informieren die Behörden den Fahrzeughalter und setzten eine Frist zur Behebung der Mängel oder Unvollständigkeiten. 

Wie melde ich mein Fahrzeug beim Autoverkauf, Diebstahl oder Totalschaden ab?

Autoverkauf: Beim Autoverkauf lohnt es sich die Abmeldung vor dem Verkauf zu erledigen. Wenn Sie das Auto abgemeldet übergeben, ist somit der Käufer verpflichtet das Auto auf seinen eigenen Namen wieder anzumelden. Falls Sie das Auto angemeldet lassen, wissen Sie nicht, wann die Abmeldung durch den neuen Besitzer erfolgt und falls dieser in der Zwischenzeit einen Unfall o.Ä. verursacht, kann dies grundsätzlich auch für Sie ein Problem werden, da sie der offizielle Ansprechpartner für das Fahrzeug bleiben. Falls Sie sich für die Abmeldung nach dem Verkauf entscheiden, halten Sie im Vertrag das Verkaufsdatum fest, so dass auf Seiten der Versicherung keine Missverständnisse aufkommen können. Außerdem ist es für die Abholung möglich ein Kurzzeitkennzeichnen für etwa 60 Euro beim Zulassungsamt zu beantragen, dieses ist dann ab Kaufdatum bis zu 5 Tage gültig.

Diebstahl: Auch bei einem Diebstahl muss Ihr Auto abgemeldet werden. Nach der Meldung bei der Polizei sowie der Versicherung und der schriftlichen Diebstahlanzeige können Sie mit der Kopie der Anzeige und der Zulassungsbescheinigung das Auto möglichst schnell bei der Zulassungsbehörde abmelden. 

Totalschaden: Bei einem Totalschaden können Sie ihr Fahrzeug erst abmelden, wenn die Autoversicherung Ihr Auto begutachtet hat. Die KFZ Stelle gibt die Abmelde Info dann an Ihre Versicherung weiter.

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Was brauche ich für die KFZ Abmeldung?

Zunächst einmal kann das Fahrzeug von jeder Person abgemeldet werden, welche die benötigten Dokumente zur Hand hat. Einen Vollmacht ist hier nicht nötig. Fahrzeuge, die nach 2015 zugelassen wurden, können sogar in manchen Fällen online bei Ihrer KFZ Stelle abgemeldet werden. Genauere Infos erhalten Sie zur Online Abmeldung von der zugehörigen KFZ-Zulassungsstelle. 
Der klassische Weg führt sie zu jeder Zulassungsstelle in Deutschland, anders als bei einer An- oder Ummeldung. Für die Abmeldung benötigen Sie jedoch folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher auch "Fahrzeugschein")
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher auch "Fahrzeugbrief")
  • KFZ Kennzeichen des Autos
  • Aktueller Bericht des TÜVs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Totalschaden: Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle

Im Allgemeinen kostet die Abmeldung mit rund 7-10 Euro weniger als eine An- oder Ummeldung. 

Für detaillierte Infos können Sie die Seite Ihrer jeweiligen KFZ Zulassungsstelle aufrufen!

Ihr Team von AGT